10 EURO Kostenersatz des Bundes für betriebliche Testungen von SARS-Cov-2

Kostenersatz im Überblick

  • die Mitarbeiter-Testungen finden in Ihrem Unternehmen unter Beisein eines Arztes, Apothekers od. Mitarbeiters einer Rettungsorganisation statt.
  • pro Testtag ist ein Testprotokoll auszufüllen - https://www.wko.at/service/testprotokoll.pdf
  • der den Test begleitende Arzt, Apotheker … kann auch einen Testnachweis für die Mitarbeiter ausstellen, mit welchem diese zum Friseur etc. gehen können.
  • Download Formular
  • Ab Anfang April können alle Testungen des vorherigen Quartals eigereicht werden - EUR 10/Test werden
  • refundiert
  • Bitte die Rechnungen für Testankauf und etwaige Honorare bereithalten

Der breitflächige Einsatz von Antigen-Schnelltests ist entscheidend, um Infektionsketten zu unterbrechen und damit die Infektionszahlen niedrig zu halten. Daher wurden betriebliche Tests in die Teststrategie des Bundes aufgenommen.

Bundesregierung, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung rufen Betriebe dazu auf, eigene Teststraßen bzw. Testeinrichtungen zu etablieren und ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kostenlose Antigen-Schnelltests anzubieten, um bei der Eindämmung der Corona-Pandemie aktiv mitzuhelfen.

Bei kleinen Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten wird im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung von der Anbindung an die Testplattform des Bundes abgesehen.

Diese kleinen Betriebe können sich die Anzahl der durchgeführten Testungen von der medizinischen Aufsicht, einem Arzt oder Apotheker bzw. einer Rettungsorganisation bestätigen lassen und diese bestätigten Testungen bei der AWS zur Förderung einreichen. Diese Bestätigung (Testprotokoll) hat an jedem Tag zu erfolgen, an dem Testungen durchgeführt werden und ist durch den Betrieb für Kontrollzwecke aufzubewahren.

Die WKO empfiehlt regelmäßig mittels Antigen-Schnelltest zu testen (mindestens ein- bis zweimal pro Woche). Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der durchgeführten Tests, die zur Förderung eingereicht werden können. Für bestimmte Berufsgruppen kann es konkrete Vorgaben geben (zB. alle 48 h).

KOSTENERSATZ von 10 EURO für jeden Test Kostenbeitrag des Bundes für betriebliche Tests:

Unternehmen erhalten einen pauschalen Kostenbeitrag des Bundes von 10 Euro für jeden durchgeführten und gemeldeten Test. Der Kostenbeitrag wird periodisch im Nachhinein über die AWS refundiert.

QUELLE: WKO.at

Die genauen Informationen, wie Sie zu Ihrem Kostenersatz kommen finden Sie auf folgender Seite der Wirtschaftskammer: www.wko.at/service/corona-betriebliches-testen.html